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FAQ

GNV verpflichtet sich, alle Passagiere, die eine Reise gebucht haben, die im Zeitraum 11.3.2020 - 30.9.2020 anzutreten gewesen wäre und nicht genutzt wurde, da das Unternehmen sie storniert oder der Kunde sich dagegen entschieden hat, zu entschädigen. In beiden Fällen ist es möglich, über das dafür vorgesehene Kontaktformular auf der Internetseite von GNV eine Rückerstattung zu beantragen. Die Rückerstattung kann in Form einer Rückzahlung des vollen Preises des nicht genutzten Tickets oder in Form eines Rückerstattungsgutscheins in Höhe von 120 % des Ticketpreises erfolgen. Wir bitten Sie, die Anforderung zu aktivieren, indem Sie hier klicken.

GNV verpflichtet sich, alle Passagiere, die eine Reise gebucht haben, die im Zeitraum 11.3.2020 - 30.9.2020 anzutreten gewesen wäre und auf die sie aus irgendeinem Grund verzichtet haben, zu entschädigen. In beiden Fällen ist es möglich, über das dafür vorgesehene Kontaktformular auf der Internetseite von GNV eine Rückerstattung zu beantragen. Die Rückerstattung kann in Form einer Rückzahlung des vollen Preises des nicht genutzten Tickets oder in Form eines Rückerstattungsgutscheins in Höhe von 120 % des Ticketpreises erfolgen. Wir bitten Sie, zur Aktivierung der Anforderung hier zu klicken.

Die angegebenen Daten beziehen sich auf den Zeitpunkt, zu dem die Reise anzutreten gewesen wäre (also das Abfahrtsdatum des Schiffs).

Ja. GNV verpflichtet sich, alle zu entschädigen, die im Zeitraum 11.3.2020 bis 30.9.2020 auf eine Reise verzichtet haben, unabhängig vom Grund des Reiseverzichts.

Ja. Die Rückerstattung gilt komplett und umfasst somit alle vom Kunden gezahlten Kosten, d.h. auch für zusätzliche Serviceleistungen, zugehörige Auto-/Tierkosten, Restaurantbuchungen, Steuern und Hafengebühren, Verwaltungskosten und Kosten für den Kauf von Versicherungspolicen, zuzüglich MwSt, solange die Kosten vom Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs tatsächlich gezahlt wurden.

Ja, aber in diesem Fall hängt die Höhe der Rückerstattung von der vollständigen oder teilweisen Nutzung des bereits erhaltenen Kupons ab. Falls der Kupon bereits in Höhe seines Gesamtwerts verwendet wurde, bleibt keinerlei Raum für eine Rückzahlung. Falls der Kupon nur teilweise eingelöst wurde, erfolgt die Rückzahlung in Höhe des Restwerts. Sollte dagegen der Rückerstattungsgutschein nicht eingelöst worden sein, ist es möglich, die Umwandlung des Rückerstattungsgutscheins in die vollständige Rückzahlung des Preises zu beantragen. Der Kunde hat in jedem Fall die Möglichkeit, die Umwandlung des bereits in seinem Besitz befindlichen Rückerstattungsgutscheins in einen Rückerstattungsgutschein mit neuem Ausstellungsdatum und einem Wert in Höhe von 120 % des Ticketpreises, der zudem nach Ablauf von 12 Monaten ab der Ausstellung in Höhe von 100 % des Ticketpreises auszahlbar ist, anzufordern.

In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung nur in Höhe des Wertes der einzelnen stornierten Strecke, wie aus dem Reiseticket hervorgeht.

Zur Anforderung der Rückzahlung ist es erforderlich, das betreffende Online-Formular auf der Webseite von GNV auszufüllen; hier brauchen Sie nur Ihre Personendaten, die vorgesehene Reisestrecke und die Daten des Kontos, auf welches die Rückzahlung erfolgen soll, anzugeben. Die Rückzahlung kann bis 1.7.2022 eingesandt werden. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der vollständigen und korrekten Ausfüllung des Online-Formulars.

Unbeschadet der Tatsache, dass Sie Anrecht auf Rückerstattung in einer der beiden Formen haben, ist die Wahl des Rückerstattungsgutscheins als Alternative zur Rückzahlung immer möglich und von keinerlei weiterer oder anderer Voraussetzung abhängig.

Der Rückerstattungsgutschein wird in Höhe von 120 % des Ticketpreises ausgestellt. Dieser Preis umfasst somit auch alle zusätzlichen Kosten, zugehörigen Auto-/Tierkosten, Restaurantbuchungen, Steuern und Hafengebühren, Verwaltungskosten und Kosten für den Kauf von Versicherungspolicen, zuzüglich MwSt, solange die Kosten vom Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs tatsächlich gezahlt wurden.“ Sollte die Stornierung oder der Reiseverzicht nur eine Strecke betreffen (Hin- oder Rückfahrt), wird der Rückerstattungsgutschein in Höhe von 120 % der stornierten oder nicht angetretenen Strecke gemäß Reiseticket ausgestellt.

Der 120 % Rückerstattungsgutschein kann für den Kauf von jeglichem Beförderungsservice einschließlich zusätzlicher Serviceleistungen und/oder eventueller weiterer Kosten auf jeglicher von GNV bedienten Route eingelöst werden.

Ja. Der Rückerstattungsgutschein ist auch teilweise einlösbar. Er kann zudem zum Kauf eines Service eingelöst werden, dessen Preis höher als der Gutscheinwert ist, wobei der Restbetrag selbstverständlich zu bezahlen ist.

Der Rückerstattungsgutschein ist bis spätestens 18 Monate nach seinem Ausstellungsdatum einlösbar, wobei zu beachten ist, dass er auch für Reisen gilt, die nach diesen 18 Monaten angetreten werden, solange die Buchung innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

Sofern er nicht verwendet wurde, wird der 120 % Rückerstattungsgutschein nach Ablauf von 18 Monaten ab seiner Ausstellung in Höhe von 100 % des Ticketpreises ausgezahlt. Er kann außerdem auch bereits nach Ablauf von 12 Monaten ab seiner Ausstellung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, ebenfalls in Höhe von 100 % des Ticketpreises, ausgezahlt werden. In diesen Fällen erfolgt die Auszahlung innerhalb von 14 Tagen. Bei teilweiser Verwendung des Rückerstattungsgutscheins kann die Auszahlung des nicht eingelösten Teils des Gutscheins angefordert werden (in diesem Fall werden als Berechnungsgrundlage 100 % des Ticketpreises genommen).

Ja, in diesem Fall kann er von diesem Dritten zu denselben Bedingungen verwendet werden, die für die Nutzung seitens des ursprünglichen Inhabers vorgesehen war.

Ja, solange es sich um andere Gutscheine als diejenigen handelt, die GNV für die Stornierung/den Verzicht auf die betreffende Reise ausgestellt hat. Es ist nicht möglich, zwei Rückerstattungsgutscheine/Gutscheine zu kombinieren, die beide für die Stornierung/den Verzicht auf ein und dieselbe Reise ausgestellt wurden.

Der wichtigste Unterschied zwischen der Auszahlung und dem Gutschein liegt in der Tatsache, dass der Rückerstattungsgutschein über einen Gegenwert von 120 % des Ticketpreises ausgestellt wird, das heißt, mit einem finanziellen Vorteil von 20 % gegenüber diesem. Der Rückerstattungsgutschein gibt Ihnen das Anrecht auf den Erwerb weiterer von GNV gebotener Serviceleistungen und er kann auch teilweise eingelöst werden, bis sein Wert ausgeschöpft ist. Der Rückerstattungsgutschein, der bis zum Ablauf des 18. Monats nach seiner Ausstellung eingelöst werden kann, wird außerdem ausgezahlt (in Höhe von 100 % des Ticketpreises), wenn er bis zu diesem Datum nicht verwendet wurde. Außerdem kann er (ebenfalls in Höhe von 100 % des Ticketpreises) auf Anfrage des Kunden ab dem Ende des 12. Monats nach seiner Ausstellung ausgezahlt werden. Es handelt sich somit um ein Zahlungsmittel, dessen finanzieller Wert höher als der Wert der Auszahlung ist, das sehr flexibel in der Verwendung und dennoch auszahlbar ist (in Höhe von 100 % des Ticketpreises).

Zur Anforderung des 120 % Rückerstattungsgutscheins ist es erforderlich, das betreffende Online-Formular auf der Webseite von GNV auszufüllen; hier brauchen Sie nur Ihre Personendaten und die vorgesehene Reisestrecke anzugeben. Die Anforderung des 120 % Rückerstattungsgutscheins kann bis zum 1.7.2022 eingesandt werden. Die Ausstellung des Rückerstattungsgutscheins erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab der kompletten und korrekten Ausfüllung des Formulars per Übersendung an die E-Mail-Adresse, die vom Kunden bei der Ausfüllung des Formulars angegeben wurde.