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Reisen während der Schwangerschaft

Sind Sie schwanger und reisen Sie mit der Fähre?

Dann ist Folgendes nötig:

  • Generell müssen Sie, unabhängig vom Schwangerschaftsmonat, eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass Sie eine Seereise unternehmen dürfen: Diese Bescheinigung muss eine Woche vor dem Abfahrtsdatum ausgestellt worden sein.
  • Nach dem 6. Schwangerschaftsmonat oder im Fall von Risikoschwangerschaften müssen Sie neben der Vorlage der ärztlichen Bescheinigung darüber, dass Sie imstande sind, eine Seereise anzutreten, den speziellen "Haftungsausschluss für den Gesundheitszustand" herunterladen, von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen lassen und immer bei sich haben.

Davon unangetastet bleibt in jedem Fall das freie Ermessen des Kapitäns gemäß vorstehendem Art. 12.

Wegen weiterer Einzelheiten schauen Sie bitte in die Allgemeinen Passagier-Beförderungsbedingungen oder wenden Sie sich an das Contact Center von Grandi Navi Veloci.