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Entdecken Sie das AngebotInformationen zur Zufahrt mit Kraftfahrzeugen auf die Insel Ibiza – Sommer 2026
Reisen nach Ibiza mit Fahrzeug – Sommer 2026
Vom 1. Juni bis zum 30. September 2026 hat der Consell Insular d'Eivissa eine Regelung für die Zufahrt und den Aufenthalt von Kraftfahrzeugen auf der Insel Ibiza eingeführt. Es handelt sich um eine Maßnahme zur ökologischen Nachhaltigkeit, die darauf abzielt, die Lebensqualität auf der Insel zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website Ibiza Circular.
GNV steht Ihnen zur Seite, um Sie bei dieser Neuerung zu unterstützen und Ihre Reise einfach und sorgenfrei zu gestalten.
Tägliches Kontingent und Zufahrtsgebühr
Der Consell Insular hat eine maximale Anzahl von Fahrzeugen festgelegt, die während des Einschränkungszeitraums täglich auf der Insel verkehren dürfen. Sobald das Limit für ein bestimmtes Datum erreicht ist, können für diesen Tag keine weiteren Fahrzeuge zugelassen werden.
Die Zufahrtsgebühr beträgt 1 € pro Tag und wird auf Grundlage der Aufenthaltsdauer berechnet.
Die Kontrolle erfolgt durch automatische Kennzeichenerfassung an den Hafenzufahrten. Es ist nicht erforderlich, Dokumente im Fahrzeug sichtbar auszulegen.
Die Art Ihres Tickets bestimmt das Verfahren
Hin- und Rückfahrtticket bei GNV gekauft
Während des Buchungsvorgangs werden Sie aufgefordert, das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs anzugeben. Bitte stellen Sie sicher, dass die eingegebenen Daten korrekt sind, da sie für die offizielle Registrierung verwendet werden.
Die Verfügbarkeit innerhalb des täglichen Zugangskontingents wird erst nach Abschluss der Zahlung auf der GNV-Website überprüft.
Nur Hinfahrt oder Reisen mit unterschiedlichen Reedereien
Wenn Sie nur ein Hinfahrtticket kaufen oder wenn Hin- und Rückfahrt mit unterschiedlichen Reedereien erfolgen, müssen Sie die Genehmigung selbst beantragen und die Gebühr vor Reiseantritt über das offizielle Portal Ibiza Circular bezahlen.
Fahrzeuge, die nicht der Einschränkung unterliegen
Die folgenden Fahrzeuge unterliegen nicht der Einschränkung und benötigen keine Genehmigung:
- Einwohner von Ibiza: Fahrzeuge (ausgenommen Mietwagenflotten) mit steuerlichem Wohnsitz auf der Insel. Die Überprüfung erfolgt automatisch durch den Consell Insular auf Grundlage des steuerlichen Wohnsitzes des Fahrzeugs
- Offizielle Fahrzeuge und Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes: Polizei- und Sicherheitskräfte, Feuerwehr, Rettungsdienste, Gesundheitsdienste, Bestattungsdienste, Zivilschutz, öffentlicher Nahverkehr und Schultransport, Taxis, Müllabfuhr und Stadtreinigung
- Gütertransport und gewerbliche Lieferfahrzeuge
- Landwirtschaftliche und Baustellenmaschinen: Traktoren, Bagger und ähnliche Fahrzeuge
- Motorräder und Mopeds
Von der Gebühr befreite Fahrzeuge nach Vorlage entsprechender Unterlagen
Die folgenden Kategorien sind von der Gebühr befreit, müssen jedoch die erforderlichen Unterlagen auf ibizacircular.es hochladen, um die Befreiung anerkennen zu lassen:
- Nichtansässige Eigentümer einer Immobilie auf Ibiza
- Einwohner von Mallorca, Menorca oder Formentera, die aus beruflichen Gründen reisen
- Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Fahrzeuge im Transit von/nach Formentera
Einwohner von Mallorca, Menorca oder Formentera, die aus privaten (nicht beruflichen) Gründen reisen: Sie sind nicht von der Einschränkung befreit und müssen die Genehmigung selbst über ibizacircular.es beantragen, profitieren jedoch von einer 100%igen Ermäßigung der Gebühr.
Wohnwagen und Wohnmobile
Für Wohnwagen, Wohnmobile und Campingfahrzeuge gilt der Einschränkungszeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September 2026.
Weitere Informationen sowie die vollständige Regelung finden Sie auf der offiziellen Website ibizacircular.es.