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Dokumente und Visa

BEI ABWEICHUNGEN BEI DEN ABMESSUNGEN ODER DER ART DES BEIM TICKETKAUF ANGEGEBENEN FAHRZEUGS BEHÄLT SICH GNV DAS RECHT VOR, DIE VORGESEHENEN ZUSATZKOSTEN ANZUPASSEN ODER DIE EINSCHIFFUNG GEMÄSS DEN ALLGEMEINEN BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN ZU VERWEIGERN.

Vor einer Reise sollten Sie als Erstes Ihre Dokumente überprüfen: Wenn sie nicht gültig sind, können Sie nicht abreisen!

Keine Sorge! Hier ist unsere Liste der Dinge, die Sie vor der Abreise überprüfen sollten:

Dokumente für nationale Strecken

Wenn Sie von/nach Sardinien oder Sizilien reisen, bitten wir Sie, immer Folgendes mitzuführen:

  • Das GNV-Reiseticket (wir erinnern Sie daran, sich mit dem ausgedruckten Ticket beim Check-in einzufinden)
  • Ein gültiges Ausweisdokument mit Foto für jeden Fahrgast (Personalausweis oder Führerschein)
  • Denken Sie daran, dass auch Kinder und Kleinkinder ein eigenes Ausweisdokument benötigen! 

Dokumente für internationale Strecken

Reisen Sie von/nach Spanien oder Tunesien oder Marokko oder Albanien? Führen Sie immer Folgendes mit:

  • Das GNV-Reiseticket (wir erinnern Sie daran, sich mit dem ausgedruckten Ticket beim Check-in einzufinden)
  • Den Reisepass jedes Fahrgastes (wenn Sie nach Spanien oder Albanien reisen, ist ein in den EU-Ländern gültiges Ausweisdokument ausreichend)
  • Denken Sie daran, dass auch Kinder und Kleinkinder ein eigenes Ausweisdokument benötigen!
  • Überprüfen Sie vor der Abreise bei den zuständigen Polizeibehörden die Gültigkeit Ihrer Dokumente
  • Balearen: Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 14 Jahren ohne Ausweisdokument an Bord gehen können, wenn sie ein Familienbuch mitführen, das ihre Zugehörigkeit zur reisenden Familie nachweist.
  • Tunesien: Ab dem 01.01.2025 ist die Einreise nach Tunesien nur mit einem Reisepass gestattet, der noch mindestens 3 (drei) Monate gültig ist.
  • Ab dem 3. August 2026 ist der Personalausweis in Papierform unabhängig von dem auf dem Dokument angegebenen Ablaufdatum nicht mehr für Reisen ins Ausland gültig. Für Reisen ins Ausland ist daher ein gültiges Reisedokument erforderlich, wie beispielsweise ein für Auslandsreisen gültiger elektronischer Personalausweis (CIE) oder ein Reisepass, unter Beachtung der Einreisebestimmungen des Ziellandes.

WICHTIG: Ab dem 12. Oktober 2025 gelten die neuen, durch die europäische EES-Verordnung vorgesehenen Grenzkontrollen für diese Nicht-Schengen-Strecken:

  • Albanien: Bari-Durrës
  • Marokko: Civitavecchia-Tanger, Genua-Tanger, Sète-Tanger, Sète-Nador, Barcelona-Tanger, Barcelona-Nador, Almeria-Nador
  • Tunesien: Genua-Tunis, Civitavecchia-Tunis, Palermo-Tunis

Weitere Informationen finden Sie hier.

ALGERIEN

Zulassungsdokument des Fahrzeugs (carte grise)

  • Auf Ihren Namen
  • Es muss nachweisen, dass Sie der Eigentümer sind

Kaufrechnung oder Kaufvertrag

  • Für Neufahrzeuge: Kaufrechnung
  • Für Gebrauchtfahrzeuge: Verkaufsrechnung + Eigentumsnachweis

Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers

  • Sie bestätigt die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den technischen und umweltbezogenen Vorschriften Algeriens.

Technische Daten des Fahrzeugs

  • Leistung, Gewicht, CO₂-Emissionen, Kraftstoffart usw.

Transportdokument

  • Konnossement oder Transportdokument für den Straßen-/Schienenverkehr.

Kopie des Reisepasses + Aufenthaltsvisum (falls zutreffend)

  • Für im Ausland lebende Algerier (Ausgewanderte) oder Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit

ALLE DOKUMENTE MÜSSEN AUSGEDRUCKT SEIN

Gemäß dem Haushaltsgesetz 2026 muss die Kraftstoffsteuer nun von den Fahrgästen beim Einschiffen im Hafen entrichtet werden, ausschließlich bei Abfahrten aus Algerien. Die geltenden Beträge sind wie folgt:

  • 1.000 DZD für Touristenfahrzeuge;
  • 5.000 DZD für Nutzfahrzeuge und Lkw mit einem Gewicht von weniger als 10 Tonnen;
  • 12.000 DZD für Lkw mit einem Gewicht von mehr als 10 Tonnen und Busse.

Bitte erscheinen Sie zur Einschiffung mit dem genauen Betrag in algerischen Dinar in bar.

NEUE VORSCHRIFTEN 2026

Wichtige Informationen für Fahrgäste mit Fahrzeug nach Algerien

Gemäß den Vorschriften des algerischen Verkehrsministeriums dürfen während der Sommersaison 2026 (vom 15. Juni bis 15. September) die folgenden Fahrzeuge im Hafen von Algier nicht ausgeschifft werden:

  • Neue Fahrzeuge mit einem Alter von weniger als 3 Jahren, die für den Export bestimmt sind
  • Gewerbliche Lieferwagen

Wenn Ihr Fahrzeug in eine dieser Kategorien fällt, bitten wir Sie, nach Bejaïa zu buchen.

Fahrgäste, die bereits mit solchen Fahrzeugen gebucht haben, bitten wir, uns unter +390102094599 anzurufen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Ihr Ticket kostenlos auf Bejaïa umzubuchen (je nach Verfügbarkeit)
  • Zu stornieren und eine Erstattung ohne Stornogebühren zu erhalten

Wichtig: Diese Einschränkungen werden von GNV auf der Strecke Sète - Algier strikt angewendet, gemäß den Vorschriften des algerischen Verkehrsministeriums.

Es liegt in der Verantwortung des Reisenden:

  • Die Konformität des eigenen Fahrzeugs zu überprüfen
  • Diese Bedingungen vor dem Kauf des Tickets einzuhalten
  • Alle erforderlichen Dokumente vor der Reise vorzubereiten

MAROKKO

Informationen für Kunden, die ein Fahrzeug exportieren möchten

Es wurden neue Maßnahmen eingeführt, um den Fahrzeugexport im Rahmen des EX1-Verfahrens besser zu organisieren. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Vorzeitige Ausfuhranmeldung

Sie können die Anmeldung bei einem Zollspediteur in der Nähe Ihres Wohnortes vornehmen. Es wird dringend empfohlen, dieses Verfahren im Voraus vor der Abreise durchzuführen.

Am Tag der Einschiffung in Sète müssen Sie Kopien der folgenden Dokumente in die dafür vorgesehene Box einwerfen:

  • EX-Erklärung
  • Kaufrechnung
  • Zulassungsbescheinigung
  • Fährticket (mit Angabe des Fahrzeugs)
  • Reisepass

Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.

Die Ausfuhr wird nach der Abfahrt des Schiffes bestätigt. Der Zollspediteur stellt Ihnen anschließend einen offiziellen Nachweis aus.

Anmeldung vor Ort in Sète

Wenn Sie die Anmeldung nicht im Voraus durchführen konnten, können Sie sie vor Ort (vor der Einschiffung, außerhalb des Kontrollbereichs) über einen örtlichen Zollspediteur vornehmen. Die Anmeldung wird sofort bestätigt und es sind keine weiteren Verfahren erforderlich.

Bei Fragen zum Ausfuhrverfahren:

  • sete-autopassagers@douane.finances.gouv.fr
  • pae-montpellier@douane.finances.gouv.fr (Regionale Zolldirektion Montpellier)

ACHTUNG! Denken Sie immer daran, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, die Gültigkeit aller Dokumente zu überprüfen (einschließlich derjenigen von Minderjährigen und gegebenenfalls von Fahrzeugen) bei den zuständigen Polizeibehörden, um sicherzustellen, dass die Einreise in das Ausschiffungsland zulässig ist!

GNV wird Fahrgästen, denen die zuständigen Polizeibehörden und/oder die Reederei selbst die Ein- oder Ausschiffung verweigern, weil ihre Dokumente nicht für die Ausreise geeignet sind, keine Erstattung leisten. Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fahrgäste und insbesondere in Art. 10.2.

Nützliche Websites