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Dokumente und Visa

IMPORTANT:

Aufgrund der Schließung des Fährterminals des Hafens von Genua informieren wir die Passagiere darüber, dass es möglich ist, das Ticket am temporären Ticketschalter auf dem COOP-Parkplatz sowie auf der GNV-Website, dem Contact Center + 49 6996759093 oder im Reisebüro.

Die Öffnungszeiten der Kasse sind:

MONTAG - SAMSTAG von 06:00 bis 23:30 Uhr

SONNTAG von 17.00 bis 23.30 Uhr

Für alle Passagiere ohne Auto und im Besitz eines GNV-Tickets steht ein Shuttleservice vom Piazzale Iqbal Masih zu den entsprechenden Einstiegsstationen zum Check-in zur Verfügung.

ALLE GEPLANTEN ABFAHRTEN WERDEN BESTÄTIGT

 

Vor der Reise müssen unbedingt die Dokumente kontrolliert werden: wenn sie nicht gültig sind, können Sie nicht verreisen!

Keine Sorge: wir haben eine Liste der Dokumente zusammengestellt, die Sie vor der Abreise kontrollieren sollten:

Dokumente für nationale Strecken:

Für die Fahrt nach/aus Sardinien oder Sizilien benötigen Sie:

  • Das GNV Reiseticket (Wir erinnern Sie daran, bei dem Check-in, mit einem gedrueckten Tcicket zu erscheinen)
  • Ein gültiges Ausweisdokument für jeden Mitfahrer (Personalausweis oder Führerschein).
  • Bitte beachten Sie, dass auch Kinder und Kleinkinder einen eigenen Ausweis benötigen

Dokumente für internationale Strecken:

Vor der Abfahrt nach/aus Spanien, Tunesien, Marokko oder Albanien: führen Sie stets mit sich:

  • Das GNV Reiseticket (Wir erinnern Sie daran, bei dem Check-in, mit einem gedrueckten Tcicket zu erscheinen)
  • Reisepass für jeden Passagier (bei Reisen nach Spanien und Albanien genügt ein gültiger EU-Ausweis)
  • Bitte beachten Sie, dass auch Kinder und Kleinkinder einen eigenen Ausweis benötigen
  • Kontrollieren Sie vor der Fahrt die Gültigkeit der Dokumente bei der zuständigen Polizeibehörde
  • Balearen: Wir informieren Sie, dass Minderjährige unter 14 Jahren ohne Ausweis Dokument an Bord gehen können, wenn Sie über ein Familienbuch verfügen, das ihre Zugehörigkeit zur reisenden Familie nachweist.

ACHTUNG! Bedenken Sie, dass Sie selbst für die Überprüfung der Gültigkeit aller Dokumente (auch Minderjähriger und etwaiger Fahrzeuge) bei der zuständigen Polizeibehörde verantwortlich sind, um die Eignung für die Einreise ins Zielland sicherzustellen!

GNV leistet keine Erstattung an Passagiere, denen von der zuständigen Polizeibehörde und/oder vom Schifffahrtsunternehmen selbst das Einschiffen oder Ausschiffen wegen für die Ausreise nicht zulässiger Dokumente verweigert wird. Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen und insbesondere unter Art. 10.2.

Hilfreiche Webseiten:
www.poliziadistato.it/articolo/1087/
www.viaggiaresicuri.it

Informationen "Reise sicher"