Versicherungen: Fahrzeugschäden 2026
Police 6003000458/A
WAS IM SCHADENSFALL BEI BUCHUNGEN AB DEM 01.01.2025 ZU TUN IST
Bei allen Schadensfällen muss der Versicherungsnehmer und/oder die versicherte Person und/oder der Eigentümer die Einsatzzentrale der Europ Assistance Italia S.p.A. telefonisch benachrichtigen. Diese ist rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, erreichbar.
Um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die unten aufgeführten Formulare ausgefüllt und an die E-Mail-Adresse insurance@gnv.it gesendet werden.
VERSICHERTE RISIKEN
Der vorliegende Versicherungsschutz deckt materielle und direkte Schäden an den folgenden Fahrzeugteilen ab:
- Karosserie
- Reifen
- Scheiben
- äußeres Zubehör
sofern diese an Fahrzeugen entstehen, die an Bord der im Eigentum des Versicherungsnehmers stehenden Motorschiffe befördert werden, und zwar ausschließlich während der folgenden Phasen:
- Seefahrt,
- Ein- und Ausschiffung.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass nur Schäden entschädigt werden können, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, welche dem Kapitän des Schiffes und/oder dem Zahlmeister und/oder dem zuständigen Schiffsoffizier gemeldet wurden, solange sich das Fahrzeug an Bord des Schiffes befindet bzw. vor der Ausschiffung.
VERSICHERUNGSSUMME
Das Versicherungsunternehmen erstattet Schäden, die während der Seefahrt und/oder während der Ein- und Ausschiffung an Bord der im Eigentum des Versicherungsnehmers stehenden Motorschiffe entstehen, bis zu der vereinbarten Versicherungssumme von 5.000,00 Euro pro Fahrzeug und unbeschadet der Bestimmungen des nachfolgenden Art. 1.7.
KUMULIERUNGSGRENZEN
Es wird vereinbart, dass im Falle eines Ereignisses, das mehrere bei dem Versicherungsunternehmen versicherte Personen betrifft, die maximale Gesamtleistung des Versicherungsunternehmens den Betrag von € 100.000,00 pro Ereignis nicht überschreiten darf. Sollten die gemäß den Vertragsbedingungen zu zahlenden Beträge die oben genannte Grenze überschreiten, werden die jedem Versicherten zustehenden Entschädigungen anteilig gekürzt.
RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
Die Versicherung gilt ausschließlich für Strecken, bei denen die Ein- und Ausschiffung im Hoheitsgebiet der Italienischen Republik, in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Marokko, Tunesien und Albanien erfolgt.
VERSICHERUNGSPRÄMIE
€ 7,50 für Pkw und Motorräder
€ 10,00 für Schwerfahrzeuge
Bitte beachten Sie die Einschränkungen und Ausschlüsse der Versicherungsleistungen in den Abschnitten „Ausschlüsse“ der Versicherungsunterlagen.
WAS IM SCHADENSFALL BEI BUCHUNGEN BIS ZUM 31.12.2024 ZU TUN IST
Bei allen Schadensfällen muss der Versicherungsnehmer und/oder die versicherte Person und/oder der Eigentümer die Einsatzzentrale des Versicherungsunternehmens telefonisch benachrichtigen. Diese ist rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, unter der folgenden gebührenfreien Nummer erreichbar:
Gebührenfreie Nummer aus Italien: 800 894152
Gebührenfreie Nummer aus dem Ausland: +39 0399 890723
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Maximale Deckungssumme
- € 5.000 pro Fahrzeug
- € 100.000 pro Ereignis
Versicherte Risiken
Schäden an Karosserie, Reifen, Scheiben und äußerer Zusatzausstattung.
Selbstbeteiligung und Unterdeckung
Es gibt kein Befreiung für angeheuerten Fahrzeuge.
Gültigkeit
Überfahrt, Ein- und Ausschiffen.
Beschreibung der versicherten Fahrzeuge
PKWs, Wohnwägen, Anhänger, LKWs, Motorräder.
Bruttoprämie pro Strecke
- € 7,50 pro PKW und Motorrad
- € 10,00 pro LKW