Hallo, wissen Sie bereits, wann Sie fahren möchten? Wählen Sie Ihre Reise aus

Versicherungen: Fahrzeugschäden 2025

Police 6003000458/A

WAS IST IM SCHADENSFALL BEI BUCHUNGEN AB DEM 01.01.2025

Bei allen Schadensfällen muss der Versicherungsnehmer und/oder der Versicherte und/oder der Eigentümer die Betriebszentrale des Unternehmens telefonisch benachrichtigen, die 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr erreichbar ist.

 

Um eine Versicherung abzuschließen, ist es erforderlich, die untenstehenden Formulare auszufüllen und an die E-Mail-Adresse insurance@gnv.it zu senden.

VERSICHERTE RISIKEN

Diese Versicherung deckt materielle und direkte Schäden an den folgenden Fahrzeugteilen:

  • Karosserie
  • Reifen
  • Fenster
  • Externe Zubehörteile

und betrifft Fahrzeuge, die an Bord von Schiffen des Versicherungsnehmers transportiert werden, ausschließlich während der folgenden Phasen:

  • Navigation,
  • Ein- und Ausschiffungsvorgänge.

Es wird ausdrücklich festgelegt, dass nur Schäden ersetzt werden, die während des Aufenthalts des Fahrzeugs an Bord des Schiffes oder vor dem Ausschiffen dem Kapitän des Schiffes und/oder dem Bordkommissar und/oder dem zuständigen Bordoffizier gemeldet wurden.


VERSICHERUNGSSUMME

Das Unternehmen erstattet Schäden, die während der Navigationszeit und/oder während der Ein- und Ausschiffungsvorgänge an Bord von Schiffen des Versicherungsnehmers entstehen, bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze von 5.000,00 € pro Fahrzeug, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 1.7.


KUMULATIONSBEGRENZUNG

Es wird vereinbart, dass im Falle eines Ereignisses, das mehrere Versicherte mit dem Unternehmen betrifft, die maximale Auszahlungssumme insgesamt 100.000,00 € pro Ereignis nicht überschreiten darf. Falls die gemäß den Vertragsbedingungen zu zahlenden Beträge die oben genannte Grenze überschreiten, werden die Entschädigungen für jeden Versicherten anteilig gekürzt.


GEBIETLICHER GELTUNGSBEREICH

Die Versicherung gilt ausschließlich für Strecken, bei denen die Ein- und Ausschiffungsvorgänge im Hoheitsgebiet der Italienischen Republik, in EU-Mitgliedstaaten, in Marokko, Tunesien und Albanien erfolgen.


VERSICHERUNGSPRÄMIE

€ 7,50 für Autos und Motorräder

€ 10,00 für schwere Fahrzeuge

 

WAS IST IM FALLE EINES ANSPRUCHS FÜR BUCHUNGEN BIS ZUM 31.12.2024

NOBIS - Filo Diretto Travel

Für alle Schadensfälle muss der Versicherungsnehmer und/oder der Versicherte und/oder der Halter telefonisch die Einsatzstelle des Unternehmens informieren, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr in Betrieb ist. Die kostenlose Service-Rufnummer lautet:

Kostenlose Servicenummer für Anrufe aus Italien: 800 894152

Kostenlose Servicenummer für Anrufe aus dem Ausland: +39 0399 890723

Filo Diretto Assistance

  • €     5.000 pro Fahrzeug
  • € 100.000 pro Ereignis

Schäden an Karosserie, Reifen, Scheiben und äußerer Zusatzausstattung.

Es gibt kein Befreiung für angeheuerten Fahrzeuge.

Überfahrt, Ein- und Ausschiffen.

PKWs, Wohnwägen, Anhänger, LKWs, Motorräder.

  • €     7,50 pro PKW und Motorrad
  • €  10,00 pro LKW

WAS TUN IM SCHADENSFALL

Für alle Schadensfälle muss der Versicherungsnehmer und/oder der Versicherte und/oder der Halter telefonisch die Einsatzstelle des Unternehmens informieren, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr in Betrieb ist. Die kostenlose Service-Rufnummer lautet:

VERSICHERTE RISIKEN

Die Versicherungsdeckung umfasst materielle und direkte Schäden an folgenden Fahrzeugteilen:

  • Karosserie
  • Reifen
  • Scheiben
  • Externe Zusatzausstattung

die an an Bord der Motorboote des Versicherungsnehmers beförderten Fahrzeugen entstanden sind, und zwar ausschließlich während der folgenden Phasen:

  • Überfahrt,
  • Ein- und Ausschiffen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich die Schäden erstattet werden können, die dem Kapitän des Schiffs und/oder dem Chief Purser und/oder dem zuständigen Offizier gemeldet werden, solange das Fahrzeug an Bord des Schiffes abgestellt ist, d.h. vor dem Ausschiffen.

VERSICHERTE MAXIMALE DECKUNGSSUMME

Das Unternehmen ersetzt die Schäden, die während der Überfahrt und/oder beim Ein- und Ausschiffen an Bord der Motorboote des Versicherungsnehmers entstanden sind im Rahmen der vereinbarten maximalen Deckungssumme von 5.000,00 Euro pro Fahrzeug, die Vorgaben aus nachstehendem Art. 1.7 bleiben davon unberührt.

GESAMTGRENZE

Es wird vereinbart, dass im Falle eines Ereignisses, das mehrere Versicherte des Unternehmens betrifft, die Höchstausgabe des Unternehmens einen Gesamtbetrag von € 100.000,00 pro Ereignis nicht überschreiten darf. Falls die Beträge, die laut Vertrag auszubezahlen sind, die oben genannte Grenze übersteigen, werden die Erstattungsbeträge der einzelnen Versicherten proportional gemindert.

TERRITORIALE ERWEITERUNG

Die Versicherung gilt ausschließlich für die Strecken, auf denen das Ein- und Ausschiffen stattfindet auf dem Gebiet der Republik Italien, der EU-Mitgliedstaaten, in Marokko, in Tunesien und in Albanien.

VERSICHERUNGSPRÄMIE 

  • €     7,50 pro PKW und Motorrad
  • €  10,00 pro LKW

Laden Sie die KFZ-Versicherungsbedingungen herunter

Insurance Company NOBIS Filo Diretto Travel