Versicherungen: Fahrzeugschäden 2025
Police 6003000458/A
WAS IST IM SCHADENSFALL BEI BUCHUNGEN AB DEM 01.01.2025
Bei allen Schadensfällen muss der Versicherungsnehmer und/oder der Versicherte und/oder der Eigentümer die Betriebszentrale des Unternehmens telefonisch benachrichtigen, die 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr erreichbar ist.
Um eine Versicherung abzuschließen, ist es erforderlich, die untenstehenden Formulare auszufüllen und an die E-Mail-Adresse insurance@gnv.it zu senden.
VERSICHERTE RISIKEN
Diese Versicherung deckt materielle und direkte Schäden an den folgenden Fahrzeugteilen:
- Karosserie
- Reifen
- Fenster
- Externe Zubehörteile
und betrifft Fahrzeuge, die an Bord von Schiffen des Versicherungsnehmers transportiert werden, ausschließlich während der folgenden Phasen:
- Navigation,
- Ein- und Ausschiffungsvorgänge.
Es wird ausdrücklich festgelegt, dass nur Schäden ersetzt werden, die während des Aufenthalts des Fahrzeugs an Bord des Schiffes oder vor dem Ausschiffen dem Kapitän des Schiffes und/oder dem Bordkommissar und/oder dem zuständigen Bordoffizier gemeldet wurden.
VERSICHERUNGSSUMME
Das Unternehmen erstattet Schäden, die während der Navigationszeit und/oder während der Ein- und Ausschiffungsvorgänge an Bord von Schiffen des Versicherungsnehmers entstehen, bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze von 5.000,00 € pro Fahrzeug, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 1.7.
KUMULATIONSBEGRENZUNG
Es wird vereinbart, dass im Falle eines Ereignisses, das mehrere Versicherte mit dem Unternehmen betrifft, die maximale Auszahlungssumme insgesamt 100.000,00 € pro Ereignis nicht überschreiten darf. Falls die gemäß den Vertragsbedingungen zu zahlenden Beträge die oben genannte Grenze überschreiten, werden die Entschädigungen für jeden Versicherten anteilig gekürzt.
GEBIETLICHER GELTUNGSBEREICH
Die Versicherung gilt ausschließlich für Strecken, bei denen die Ein- und Ausschiffungsvorgänge im Hoheitsgebiet der Italienischen Republik, in EU-Mitgliedstaaten, in Marokko, Tunesien und Albanien erfolgen.
VERSICHERUNGSPRÄMIE
€ 7,50 für Autos und Motorräder
€ 10,00 für schwere Fahrzeuge
WAS IST IM FALLE EINES ANSPRUCHS FÜR BUCHUNGEN BIS ZUM 31.12.2024
NOBIS - Filo Diretto Travel
Für alle Schadensfälle muss der Versicherungsnehmer und/oder der Versicherte und/oder der Halter telefonisch die Einsatzstelle des Unternehmens informieren, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr in Betrieb ist. Die kostenlose Service-Rufnummer lautet:
Kostenlose Servicenummer für Anrufe aus Italien: 800 894152
Kostenlose Servicenummer für Anrufe aus dem Ausland: +39 0399 890723

Maximale Deckungssumme
- € 5.000 pro Fahrzeug
- € 100.000 pro Ereignis
Versicherte Risiken
Schäden an Karosserie, Reifen, Scheiben und äußerer Zusatzausstattung.
Selbstbeteiligung und Unterdeckung
Es gibt kein Befreiung für angeheuerten Fahrzeuge.
Gültigkeit
Überfahrt, Ein- und Ausschiffen.
Beschreibung der versicherten Fahrzeuge
PKWs, Wohnwägen, Anhänger, LKWs, Motorräder.
Bruttoprämie pro Strecke
- € 7,50 pro PKW und Motorrad
- € 10,00 pro LKW
WAS TUN IM SCHADENSFALL
Für alle Schadensfälle muss der Versicherungsnehmer und/oder der Versicherte und/oder der Halter telefonisch die Einsatzstelle des Unternehmens informieren, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr in Betrieb ist. Die kostenlose Service-Rufnummer lautet:
VERSICHERTE RISIKEN
Die Versicherungsdeckung umfasst materielle und direkte Schäden an folgenden Fahrzeugteilen:
- Karosserie
- Reifen
- Scheiben
- Externe Zusatzausstattung
die an an Bord der Motorboote des Versicherungsnehmers beförderten Fahrzeugen entstanden sind, und zwar ausschließlich während der folgenden Phasen:
- Überfahrt,
- Ein- und Ausschiffen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich die Schäden erstattet werden können, die dem Kapitän des Schiffs und/oder dem Chief Purser und/oder dem zuständigen Offizier gemeldet werden, solange das Fahrzeug an Bord des Schiffes abgestellt ist, d.h. vor dem Ausschiffen.
VERSICHERTE MAXIMALE DECKUNGSSUMME
Das Unternehmen ersetzt die Schäden, die während der Überfahrt und/oder beim Ein- und Ausschiffen an Bord der Motorboote des Versicherungsnehmers entstanden sind im Rahmen der vereinbarten maximalen Deckungssumme von 5.000,00 Euro pro Fahrzeug, die Vorgaben aus nachstehendem Art. 1.7 bleiben davon unberührt.
GESAMTGRENZE
Es wird vereinbart, dass im Falle eines Ereignisses, das mehrere Versicherte des Unternehmens betrifft, die Höchstausgabe des Unternehmens einen Gesamtbetrag von € 100.000,00 pro Ereignis nicht überschreiten darf. Falls die Beträge, die laut Vertrag auszubezahlen sind, die oben genannte Grenze übersteigen, werden die Erstattungsbeträge der einzelnen Versicherten proportional gemindert.
TERRITORIALE ERWEITERUNG
Die Versicherung gilt ausschließlich für die Strecken, auf denen das Ein- und Ausschiffen stattfindet auf dem Gebiet der Republik Italien, der EU-Mitgliedstaaten, in Marokko, in Tunesien und in Albanien.
VERSICHERUNGSPRÄMIE
- € 7,50 pro PKW und Motorrad
- € 10,00 pro LKW
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