Gepäck
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Ist das Einschiffen von Waffen erlaubt (Dienstpistole, Jagdgewehr, usw.)?
Die Passagiere sind verpflichtet, sich beim Einschiffen an den Ersten Offizier zu wenden, der sie dann zum Chief Purser begleitet.
Alle Blank- und/oder Schusswaffen in Besitz der Passagiere werden dem Chief Purser ausgehändigt, der sie während der gesamten Überfahrt im Safe aufbewahrt.
Erst nach dem Ausschiffen aller Passagiere wird das Aufbewahrte vom Chief Purser wieder ausgehändigt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich auf dem Schiff etwas verliere?
Bei Verlust eines persönlichen Gegenstandes an Bord des Schiffes wenden Sie sich an die Rezeption und informieren Sie den Chief Purser.
Bemerken Sie den Verlust erst nach dem Ausschiffen, können Sie eine E-Mail an die Adresse lostandfound@gnv.it senden.
Zu nennen sind dabei die GNV Ticketnummer, die Strecke und das Reisedatum, die auf der Fahrt zugewiesene Nummer der Kabine oder des Sessels, eine Beschreibung des verlorenen Gegenstands, Vor- und Nachname, Telefonnummer und Anschrift. Sollten wir den Gegenstand wiederfinden, werden Sie kontaktiert.
Gibt es eine Gewichtsgrenze für das Gepäck?
Nein.
Im Handgepäck dürfen ausschließlich persönliche Gebrauchsgegenstände mitgeführt werden.
Jeder Passagier darf als persönliches Gepäck bis zu 2 Gepäckstücke mitführen.