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OBLIGATORISCHE DOKUMENTATION FÜR EINWOHNER DER BALEAREN:

EU-BÜRGER, NICHT-EU-BÜRGER, ODER GROßFAMILIEN

The resident discount consists of a reduction on the standard maritime transport services rates granted by the Spanish State which applies to citizens who prove to be resident in the Balearic Islands (inter-island routes and routes between the Balearic Islands and the Peninsula).

  • Discount resident Balearic Islands
  • Residents in the Balearic Islands, can benefit from a 75% discount on passenger fare, basic fee, accommodation, and passenger emission rights/taxes. The discount is not applied on vehicle (and related taxes/fees) and additional services (meals, insurance, pets).

  • Large and Large Families Special Discounts
  • Members of Numerous and Numerous Special Families who have officially recognized this status may benefit from the following reductions:

  • Large Families
  • 20% discount on passenger fare, basic fee, accommodation, and passenger fees/fees.The discount is not applied on vehicle (and related taxes/fees) and additional services (meals, insurance, pets).

  • Special large families
  • 50% discount on passenger fare, basic fee, accommodation, and passenger fees/fees.The discount is not applied on vehicle (and related taxes/fees) and additional services (meals, insurance, pets).

With the entry into force of the new General Budget Law, the cumulability between the above mentioned discounts reaches 85%.

  • Vorzulegende Dokumente als Einwohner der Balearen mit europäischem Ausweis:
  • - Ein gültiges Ausweisdokument im Original: DNI (für spanische Staatsbürger, außer für Kinder unter 14 Jahren) oder DNI/Pass (ausländische Staatsbürger);

    - die gültige Aufenthaltsbescheinigung im Original nach dem Muster des Anhangs I des Königlichen Dekrets 1316/2001, geändert durch das Königliche Dekret 1340/2007*;

    - Minderjährige unter 14 Jahren, die keinen DNI (Personalausweis) haben, müssen die Bescheinigung immer bei sich tragen.

    *Für jeden Passagier muss ein Dokument vorgelegt werden.

  • Vorzulegende Dokumente für Nicht-EU-Bürger wohnhaft auf den Balearen:
  • Langfristiger oder dauerhafter Nicht-EU-Bürger:

    - Aufenthaltsbescheinigung (Anhang I des Königlichen Dekrets 1316/2001, geändert durch das Königliche Dekret 1340/2007), die von der Gemeinde ausgestellt wird;

    - Aufenthaltserlaubnis

    Staatsangehörige aus Drittstaaten mit ansässigen Familien gemäß dem Königlichen Dekret 240/2007:

    - gültige Wohnsitzbescheinigung, die von der Gemeinde ausgestellt wurde;

    - Fotokopie des aktuellen, vom Innenministerium ausgestellten EU-Ausweises mit der Bezeichnung "Familienangehöriger aus der EU", auf dessen Rückseite die Daten des Familienangehörigen angegeben sind, mit dem er/sie verwandt ist und der seinen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben muss.

  • Vorzulegende Dokumente für Großfamilien:
  • - Der Großfamilien oder das Ausweisdokument jedes Passagiers; in beiden Fällen müssen die Dokumente im Original vorgelegt werden und gültig sein;

    - Fotokopien der Seiten des Tickets für Großfamiliene mit folgenden lesbaren Daten: Kategorie des Tickets, Name des Passagiers, Zeitraum und Dauer;

    - DNI, Reisepass, Personalausweis des Herkunftslandes oder Führerschein. Das Dokument muss im Original und gültig sein (wenn es abgelaufen ist, muss eine Fotokopie des aktuellen Verlängerungsantrags beigefügt werden).

In Übereinstimmung mit den für die Verwaltung von Subventionen und Konzessionen geltenden Vorschriften sowie mit dem Ministerium für Verkehr, Mobilitätund städtische Agenda. müssen die Reedereien "Kopien der Dokumente, die den Wohnsitz belegen, aufbewahren und sichern". Das Unternehmen behält sich daher das Recht vor, Fotokopien anzufertigen oder die Unterlagen zu digitalisieren. Dem Kunden wird empfohlen, eine Kopie der Dokumentation zur Verfügung zu stellen, die bei der Firma verbleibt